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   OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2009 - 9 B 71.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26955
OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2009 - 9 B 71.08 (https://dejure.org/2009,26955)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.11.2009 - 9 B 71.08 (https://dejure.org/2009,26955)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. November 2009 - 9 B 71.08 (https://dejure.org/2009,26955)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung einer Herstellung eines zur öffentlichen Anlage gehörenden Revisionsschachtes auf dem Grundstück; Zwangsanschluss an eine leitungsgebundene Schmutzwasseranlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldung einer Herstellung eines zur öffentlichen Anlage gehörenden Revisionsschachtes auf dem Grundstück; Zwangsanschluss an eine leitungsgebundene Schmutzwasseranlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2009 - 9 B 71.08
    Sie hat keine Gesetzesqualität, weil die kommunale Rechtssetzungsfähigkeit dem Bereich der Verwaltung und nicht dem der Gesetzgebung zuzuordnen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. November 1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 14.03.1997 - 1 BGs 65/97
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2009 - 9 B 71.08
    Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung schützt nicht nur die Wohnung im engeren Sinn, sondern auch den Wohnaußenbereich einschließlich der zum Wohnhaus gehörenden Grundstücksfläche (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 1997 - 1 BGs 65/97 -, juris; Hermes, in: Dreier, Grundgesetz-Kommentar, 2. Auflage 2004, Art. 13 Rdnr. 19).
  • VG Cottbus, 26.02.2021 - 6 L 462/19

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Ferner gibt es auch kein Gesetz auf das sich der Antragsgegner berufen könnte, dass den Eingriff hier rechtfertigen würde (vgl. zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009 - OVG 9 B 71.08 -, juris, zur Duldung der Herstellung eines Grundstücksanschlusses durch den Einrichtungsträger).

    An einer solchen fehlt es hier aber (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009, a.a.O.).

    Ein solches bedarf vielmehr einer ausdrücklichen gesetzlichen Normierung, die auch dem Zitiergebot genügt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009, a.a.O.; zum Ganzen mit Blick auf den Kostenersatz auch Kluge, in: Becker u. a., KAG-Kommentar, Stand: August 2018, § 10 Rdnr. 35 m.w.N. aus der Rspr., insbesondere des VG Cottbus).

    Sie ist kein Zwangsmittel, sondern selbst Vollstreckungstitel (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009, a.a.O.).

    Nachdem sich die Duldungsverfügung als rechtswidrig erwiesen hat, ist auch die aufschiebende Wirkung der Klage (VG 6 K 1144/19) gegen die mit der Duldungsverfügung verbundene Zwangsgeldandrohungen gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 1. Alt. VwGO anzuordnen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009 - OVG 9 B 71.08 -, Rn. 24, juris).

  • VG Frankfurt/Oder, 18.02.2011 - 5 K 828/07
    Um die Abwehr einer gemeinen Gefahr oder Lebensgefahr geht es vorliegend unstreitig nicht (vgl. zum Vorstehenden OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009 - 9 B 71.08 - juris RdNr 17).

    Unter dem Blickwinkel des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung bedarf die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt zu ihrer Wirksamkeit vielmehr ihrerseits einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (vgl. zum Vorstehenden OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009 - 9 B 71.08 - juris RdNr 18) An einer solchen fehlt es hier.

    § 10 Abs. 3 KAG ist danach eine rein abgabenrechtliche Vorschrift, die keine Aussage hinsichtlich etwaiger Herstellungsvorbehalte und damit verbundener Betretungsrechte treffen will... " (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009 - 9 B 71.08 - juris, RdNr. 19 f.).

    Die Duldungsanordnung ist aber kein Zwangsmittel, sondern selbst Vollstreckungstitel (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009 - 9 B 71.08 - juris, Rdnr. 23).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 9 B 48.11

    Klageänderung; zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgung; Anschluss- und

    ee) Das gleiche gilt, soweit die Klägerin weitere Mängel der Satzung rügt, auf die die Anschlussverfügung gestützt worden ist, insbesondere eine nur unbestimmte satzungsmäßige Regelung der Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, eine unter Verstoß gegen das Wohnungsgrundrecht (Art. 13 GG) erfolgte satzungsmäßige Regelung von Betretungsrechten (vgl. dazu OVG Bln-Bbg, Urteil vom 18. November 2009, OVG 9 B 71.08, juris), eine satzungsmäßige Regelung des Anschluss- und Benutzungszwangs trotz von der Klägerin behaupteter Privatisierung der Entsorgungsaufgabe, eine Regelung des Anschluss- und Benutzungszwangs trotz von der Klägerin geltend gemachter erkennbarer Überhöhung der Entsorgungsabgaben.

    Sie ist vom Grundstückseigentümer nach den jeweils geltenden Regeln der Technik, insbesondere gemäß DIN 1986 und nach den Bestimmungen der Abwasserbeseitigungssatzung auf eigene Kosten zu errichten und zu betreiben, womit auch den aus Art. 13 GG herrührenden Bedenken des Senats an entsprechenden ausnahmslosen Herstellungsvorbehalten der öffentlichen Hand Rechnung getragen ist (vgl. dazu OVG Bln-Bbg, Urteil vom 18. November 2009, OVG 9 B 71.08, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 M 46/20

    Abfallrechtliche Entsorgungsanordnung; Änderung der Zweckbestimmung der

    Unabhängig davon, ob erst die Durchführung und nicht bereits die Androhung der Ersatzvornahme ein Eingriff in das durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützte Recht der Unverletzlichkeit der "Wohnung" bewirken kann, stellen die formell-gesetzlichen Bestimmungen über das Zwangsmittel der Ersatzvornahme - hier §§ 55 Abs. 1 SOG LSA - eine ausreichende gesetzliche Grundlage für das Betreten der grundrechtlich geschützten "Wohnung" auch gegen den Willen des Bewohners dar (vgl. OVG BB, Urteil vom 18. November 2009 - OVG 9 B 71.08 - juris Rn. 23).
  • VG Potsdam, 18.04.2012 - 8 K 1748/09

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten

    Der Weg über eine nur auf Satzungsrecht gestützte Duldungsverfügung ist in diesen Fällen verwehrt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2009 - OVG 9 B 71.08 -, zit. nach juris; Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz, Art. 13 Rn. 10).
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